141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 95 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlkreis
Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates
Art. 95 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlkreis
1. Für die Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates bildet der Kanton einen einzigen Wahlkreis.