141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 83 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Sitzverteilung 1. Verteilung auf die Listen
Wahlen - Verhältniswahlen (Proporzwahlen) - Wahl des Grossen Rates
Art. 83 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Sitzverteilung 1. Verteilung auf die Listen
1. Die Summe der gültigen Kandidaten- und Zusatzstimmen (Parteistimmen) aller Listen des Wahlkreises wird durch die um eins vermehrte Zahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Jeder Liste werden so viele Sitze zugeteilt, wie das auf die nächste ganze Zahl erhöhte Ergebnis in ihrer Parteistimmenzahl enthalten ist.
2. Danach wird die Parteistimmenzahl jeder Liste durch die um eins vermehrte Zahl der ihr schon zugeteilten Sitze geteilt. Der Liste, die dabei die grösste Zahl erreicht, wird ein weiterer Sitz zugeteilt. Dieses Verfahren wird wiederholt, bis alle Sitze verteilt sind.