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Art. 63 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlkreise

Wahlen - Verhältniswahlen (Proporzwahlen) - Wahl des Grossen Rates
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Art. 63 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlkreise

1. Das Kantonsgebiet wird für die Wahl des Grossen Rates in die folgenden Wahlkreise eingeteilt

1. Wahlkreis Berner Jura: Verwaltungsregion Berner Jura

2. Wahlkreis Biel-Seeland: Verwaltungsregion Seeland

3. Wahlkreis Oberaargau: Verwaltungskreis Oberaargau

4. Wahlkreis Emmental: Verwaltungskreis Emmental

5. Wahlkreis Mittelland-Nord: Einwohnergemeinden gemäss Anhang 1

6. Wahlkreis Bern: Einwohnergemeinde Bern

7. Wahlkreis Mittelland-Süd: Einwohnergemeinden gemäss Anhang 2

8. Wahlkreis Thun: Verwaltungskreis Thun

9. Wahlkreis Oberland: Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken Oberhasli.

2. Der Regierungsrat nimmt die infolge der Bildung, der Aufhebung oder des Zusammenschlusses von Gemeinden nötigen Anpassungen im Anhang 1 oder im Anhang 2 vor. Er passt den Anhang 1 oder den Anhang 2 an, wenn er die Änderung eines Gemeindenamens genehmigt.

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