Art. 63 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlkreise
Art. 63 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlkreise
1. Das Kantonsgebiet wird für die Wahl des Grossen Rates in die folgenden Wahlkreise eingeteilt
1. Wahlkreis Berner Jura: Verwaltungsregion Berner Jura
2. Wahlkreis Biel-Seeland: Verwaltungsregion Seeland
3. Wahlkreis Oberaargau: Verwaltungskreis Oberaargau
4. Wahlkreis Emmental: Verwaltungskreis Emmental
5. Wahlkreis Mittelland-Nord: Einwohnergemeinden gemäss Anhang 1
6. Wahlkreis Bern: Einwohnergemeinde Bern
7. Wahlkreis Mittelland-Süd: Einwohnergemeinden gemäss Anhang 2
8. Wahlkreis Thun: Verwaltungskreis Thun
9. Wahlkreis Oberland: Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken Oberhasli.
2. Der Regierungsrat nimmt die infolge der Bildung, der Aufhebung oder des Zusammenschlusses von Gemeinden nötigen Anpassungen im Anhang 1 oder im Anhang 2 vor. Er passt den Anhang 1 oder den Anhang 2 an, wenn er die Änderung eines Gemeindenamens genehmigt.