Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 50 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Standorte

Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Abstimmungsräume und Urnen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (184 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 50 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Standorte

In jedem Stimmkreis wird mindestens ein Abstimmungsraum samt den erforderlichen Urnen bereitgestellt.

← Art. 49h Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Gegenstand Art. 51 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →