141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 50 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Standorte
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Abstimmungsräume und Urnen
Art. 50 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Standorte
In jedem Stimmkreis wird mindestens ein Abstimmungsraum samt den erforderlichen Urnen bereitgestellt.