141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 49b Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
Art. 49b Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates
1. Für die Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates gilt die Offenlegungspflicht gemäss Artikel 49a mit den folgenden Werten
a) Kampagnen: mehr als 50'000 Franken,
b) Zuwendungen: mehr als 15'000 Franken.