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Art. 49b Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates

Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
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Art. 49b Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates

1. Für die Wahl der bernischen Mitglieder des Ständerates gilt die Offenlegungspflicht gemäss Artikel 49a mit den folgenden Werten

a) Kampagnen: mehr als 50'000 Franken,

b) Zuwendungen: mehr als 15'000 Franken.

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