141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 40 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Elektronische Führung und Harmonisierung
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Stimmregister
Art. 40 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Elektronische Führung und Harmonisierung
1. Die Stimmregister werden nach einheitlichen Grundsätzen elektronisch geführt.