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141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 31 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - 3. Losentscheid

Stimmrecht - Ermittlung und amtliche Feststellung des Ergebnisses - Mehrheitsregeln
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Art. 31 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · 3. Losentscheid

1. Haben mehrere Kandidatinnen und Kandidaten gleich viele Stimmen erhalten, so entscheidet das Los.

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