141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 31 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - 3. Losentscheid
Stimmrecht - Ermittlung und amtliche Feststellung des Ergebnisses - Mehrheitsregeln
Art. 31 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · 3. Losentscheid
1. Haben mehrere Kandidatinnen und Kandidaten gleich viele Stimmen erhalten, so entscheidet das Los.