141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 21 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Ungültige Wahlzettel
Stimmrecht - Ungültigkeit der Stimme - Wahl- und Stimmzettel
Art. 21 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Ungültige Wahlzettel
1. Abgestempelte Wahlzettel sind ungültig, wenn Ungültigkeitsgründe nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a oder c bis e vorliegen oder wenn sie
a) anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert worden sind,
b) eine Listenbezeichnung, jedoch keinen Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten des Wahlkreises enthalten,
c) nach Bereinigung nach Artikel 23 bei einer Majorzwahl mehr Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind.