141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 17 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Öffnung der Antwortcouverts und Prüfung der Gültigkeit des Stimmrechtsausweises
Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen - Briefliche Stimmabgabe
Art. 17 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Öffnung der Antwortcouverts und Prüfung der Gültigkeit des Stimmrechtsausweises
1. Der Stimmausschuss oder die gemäss Artikel 37a Absatz 1 beigezogenen Gemeindeangestellten öffnen die rechtzeitig eingetroffenen Antwortcouverts und prüfen die Gültigkeit der Stimmrechtsausweise.