Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 168 Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

Vollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (184 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 168 Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

1. Der Regierungsrat erlässt die zum Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Ausführungsbestimmungen.

← Art. 167 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Gegenstand Art. 169 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →