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Art. 160 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Verfahren und Kosten

Aufsicht und Rechtspflege - Anzeige und amtliche Untersuchung
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Art. 160 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Verfahren und Kosten

1. Das Untersuchungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG).

2. Die Untersuchungskosten können ganz oder teilweise der Gemeinde auferlegt werden, deren Organe die Unregelmässigkeiten zu vertreten haben.

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