141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 141 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Einheit der Form und der Materie
Volksbegehren - Initiative
Art. 141 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Einheit der Form und der Materie
Die Formen der einfachen Anregung und des ausgearbeiteten Entwurfs dürfen nicht miteinander verbunden werden.
Umfasst eine Initiative verschiedene Materien, so muss zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang bestehen.