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141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 140 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Gegenstand

Volksbegehren - Initiative
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Art. 140 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Gegenstand

1. Eine Initiative kann nach Massgabe von Artikel 58 der Kantonsverfassung eingereicht werden.

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