141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 14 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Zeitpunkt
Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen - Briefliche Stimmabgabe
Art. 14 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Zeitpunkt
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahl- oder Abstimmungsunterlagen zulässig.