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Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Abstimmungsverfahren 1. Allgemeines

Volksbegehren - Volksvorschlag (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten)
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Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Abstimmungsverfahren 1. Allgemeines

Ein Volksvorschlag (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten) wird der Grossratsvorlage jeweils als Ganzes gegenübergestellt. Er wird gleichzeitig mit der Grossratsvorlage der Volksabstimmung unterbreitet.

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