141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Abstimmungsverfahren 1. Allgemeines
Volksbegehren - Volksvorschlag (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten)
Art. 137 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Abstimmungsverfahren 1. Allgemeines
Ein Volksvorschlag (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten) wird der Grossratsvorlage jeweils als Ganzes gegenübergestellt. Er wird gleichzeitig mit der Grossratsvorlage der Volksabstimmung unterbreitet.