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141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 123 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Gegenstand

Volksbegehren - Referendum
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Art. 123 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Gegenstand

1. Das Referendum kann nach Massgabe von Artikel 62 der Kantonsverfassung ergriffen werden.

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