141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 117 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - 3. Einreichung und Bereinigung
Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
Art. 117 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · 3. Einreichung und Bereinigung
Für die Einreichung und Bereinigung der Wahlvorschläge gelten Artikel 98 bis 101 und 104.