141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 115 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlvorschläge 1. Inhalt
Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
Art. 115 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlvorschläge 1. Inhalt
1. Ein Wahlvorschlag darf nur den Namen einer einzigen wählbaren Person enthalten.
2. Im Übrigen gilt Artikel 96 Absatz 2 und 3.