141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 114 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlkreise
Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
Art. 114 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlkreise
1. Die Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter erfolgt in den Verwaltungskreisen.