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Art. 114 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlkreise

Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
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Art. 114 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlkreise

1. Die Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter erfolgt in den Verwaltungskreisen.

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