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Art. 107 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - 2. Vertretung des Berner Juras im Regierungsrat

Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates
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Art. 107 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · 2. Vertretung des Berner Juras im Regierungsrat

1. Das für die Zuteilung des dem Berner Jura vorbehaltenen Sitzes im Regierungsrat massgebende geometrische Mittel (Art. 85 Abs. 4 Kantonsverfassung) wird wie folgt berechnet: Die Stimmen der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten werden für den Berner Jura und den Gesamtkanton getrennt ermittelt und miteinander multipliziert. Aus dem Ergebnis der Multiplikation wird die Wurzel gezogen.

2. Erreicht die Kandidatin oder der Kandidat des Berner Juras mit dem höchsten geometrischen Mittel im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht, so hat bei der Sitzverteilung der Sitz frei zu bleiben.

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