141.1
PRGLDP
CH-BE
Art. 106 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlergebnisse 1. Ermittlung der Gewählten
Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates
Art. 106 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlergebnisse 1. Ermittlung der Gewählten
1. Die Ermittlung der Gewählten sowie die Bekanntmachung und die amtliche Feststellung des Ergebnisses richten sich nach Artikel 23 bis 33.