Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 PRGLDP CH-BE

Art. 106 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Wahlergebnisse 1. Ermittlung der Gewählten

Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (184 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 106 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Wahlergebnisse 1. Ermittlung der Gewählten

1. Die Ermittlung der Gewählten sowie die Bekanntmachung und die amtliche Feststellung des Ergebnisses richten sich nach Artikel 23 bis 33.

← Art. 105 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Gegenstand Art. 107 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →