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Art. 10 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - Amtliche Wahl- und Stimmzettel

Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
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Art. 10 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · Amtliche Wahl- und Stimmzettel

1. Für die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen werden nur amtliche Wahl- und Stimmzettel verwendet.

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