Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
124.111 INTVOINT CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV)

Informationsmaterial für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV)

1. Die GSI stellt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden die erforderlichen Dokumentationen für die Information der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung.

← Art. 10 Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV) Anmeldung bei der Gemeinde Art. 12 Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →