124.1
INTGLINT
CH-BE
Art. 12 Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) - Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1. Rahmenbedingungen für die Integration
Aufgaben von Kanton, Gemeinden sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
Art. 12 Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) · Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1. Rahmenbedingungen für die Integration
Kanton und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben im Bereich Integration in Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen und privaten Organisationen, einschliesslich der Sozialpartner und der Organisationen der Ausländerinnen und Ausländer.
Sie überprüfen ihre rechtlichen Regelungen und den Zugang zu kantonalen und kommunalen Leistungen auf Integrationshemmnisse und treffen Massnahmen zu deren Beseitigung.