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124.1 INTGLINT CH-BE

Art. 12 Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) - Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1. Rahmenbedingungen für die Integration

Aufgaben von Kanton, Gemeinden sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
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Art. 12 Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) · Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1. Rahmenbedingungen für die Integration

Kanton und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben im Bereich Integration in Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen und privaten Organisationen, einschliesslich der Sozialpartner und der Organisationen der Ausländerinnen und Ausländer.

Sie überprüfen ihre rechtlichen Regelungen und den Zugang zu kantonalen und kommunalen Leistungen auf Integrationshemmnisse und treffen Massnahmen zu deren Beseitigung.

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