Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
123.22 EVAWGOILDI CH-BE

Art. 4 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) - Amtssprachen

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) · Amtssprachen

1. Die Amtssprachen in den Ausweiszentren sind

a) in der Verwaltungsregion Berner Jura das Französische,

b) in der Verwaltungsregion Seeland das Deutsche und das Französische,

c) in den übrigen Verwaltungsregionen das Deutsche.

← Art. 3 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) Zuständigkeit Art. 5 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →