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123.22 EVAWGOILDI CH-BE

Art. 10 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) - Beizubringende Dokumente

Antrags- und Ausstellungsverfahren
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Art. 10 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) · Beizubringende Dokumente

1. Das Amt für Bevölkerungsdienste kann von den antragstellenden Personen oder von der gesetzlichen Vertretung der antragstellenden Personen als weitere Dokumente insbesondere verlangen

a) Wohnsitzbestätigung,

b) Ausweise zur Prüfung der Identität (Schweizer Pass oder Schweizer Identitätskarte; Ausländerausweis; Pass eines anderen Staates),

c) Sorgerechtsentscheid,

d) Familienausweis,

e) Geburtsschein,

f) Personenstandsausweis.

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