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123.22 EVAWGOILDI CH-BE

Art. 1 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) - Zuständigkeit

Organisation
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Art. 1 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) · Zuständigkeit

1. Das Amt für Bevölkerungsdienste (Pass- und Identitätskartendienst) nimmt die Aufgaben als ausstellende Behörde für Ausweise für Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Bern wahr.

2. Es kann einzelne Aufgaben amtsintern einer anderen Abteilung übertragen.

Zuständigkeit Art. A1-1 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) →

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