123.22
EVAWGOILDI
CH-BE
Art. 1 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) - Zuständigkeit
Organisation
Art. 1 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) · Zuständigkeit
1. Das Amt für Bevölkerungsdienste (Pass- und Identitätskartendienst) nimmt die Aufgaben als ausstellende Behörde für Ausweise für Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Bern wahr.
2. Es kann einzelne Aufgaben amtsintern einer anderen Abteilung übertragen.