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122.30 CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands

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Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 122.30-1 veröffentlichten Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands bei.

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