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CH-BE
Art. 12 Einführungsverordnung zur Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (EV GebV-AIG) - Aufhebung bisherigen Rechtes
Art. 12 Einführungsverordnung zur Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (EV GebV-AIG) · Aufhebung bisherigen Rechtes
Die Verordnung vom 29. Juni 1983 über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen wird aufgehoben. Ebenfalls sind alle im Widerspruch zur neuen Verordnung stehenden, vom Regierungsrat und von den Gemeindebehörden erlassenen Tarife in Fremdenpolizeisachen aufgehoben.