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122.201 OILFAERAIELSA CH-BE

Art. 4a Einführungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EV AIG und AsylG)

Vollzug des Ausländerrechts - Digitale Umzugsmeldung
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Art. 4a Einführungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EV AIG und AsylG)

Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können sich sinngemäss nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer sowie unter den Voraussetzungen gemäss Anhang 1 digital an- und abmelden.

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