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Art. 4 Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) - Aufgaben der Gemeinden

Aufgaben und Zuständigkeiten beim Vollzug des AIG
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Art. 4 Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) · Aufgaben der Gemeinden

1. Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Behörden beim Vollzug des AIG.

2. Der Regierungsrat bezeichnet die einzelnen Aufgaben durch Verordnung.

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