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Art. 17 Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) - Besondere Bedürfnisse

Nothilfe für Personen im Asylbereich - Umfang
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Art. 17 Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) · Besondere Bedürfnisse

1. Bei unbegleiteten Minderjährigen und bei anderen besonders verletzlichen Personen werden die Nothilfeleistungen individuell aufgrund der besonderen Bedürfnisse festgelegt, namentlich im Bereich der Unterbringung und der Betreuung.

2. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist den besonderen Bedürfnissen und Anforderungen an das Kindswohl Rechnung zu tragen.

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