122.161
NAVOES
CH-BE
Art. 9 Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAV) - Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter
Art. 9 Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAV) · Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter
Wer in einer andern Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, meldet sich am Ort, wo er sich während der Woche aufhält, zum Aufenthalt an.