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122.11 NAGLES CH-BE

Art. 13 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG) - Polizeiliche Vorführung

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Art. 13 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG) · Polizeiliche Vorführung

1. Wer der gesetzlichen Meldepflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann polizeilich vorgeführt werden.

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