122.11
NAGLES
CH-BE
Art. 13 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG) - Polizeiliche Vorführung
Art. 13 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG) · Polizeiliche Vorführung
1. Wer der gesetzlichen Meldepflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann polizeilich vorgeführt werden.