121.111
KBÜVODCOCIT
CH-BE
Art. 9 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Folgen des Bestehens oder Nichtbestehens des Einbürgerungstests
Ordentliche Einbürgerungen - Ausländerinnen und Ausländer - Materielle Voraussetzungen
Art. 9 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Folgen des Bestehens oder Nichtbestehens des Einbürgerungstests
Über das erfolgreiche Bestehen des Einbürgerungstests wird eine Bestätigung ausgestellt.
Der Nachweis des erfolgreich bestandenen Einbürgerungstests befreit die Gemeinden und das ABEV nicht von der Überprüfung des Vertrautseins mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b KBüG.
Wird der Einbürgerungstest nicht bestanden, wird den Ausländerinnen und Ausländern der Besuch eines Einbürgerungskurses empfohlen.