Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.111 KBÜVODCOCIT CH-BE

Art. 9 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Folgen des Bestehens oder Nichtbestehens des Einbürgerungstests

Ordentliche Einbürgerungen - Ausländerinnen und Ausländer - Materielle Voraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Folgen des Bestehens oder Nichtbestehens des Einbürgerungstests

Über das erfolgreiche Bestehen des Einbürgerungstests wird eine Bestätigung ausgestellt.

Der Nachweis des erfolgreich bestandenen Einbürgerungstests befreit die Gemeinden und das ABEV nicht von der Überprüfung des Vertrautseins mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b KBüG.

Wird der Einbürgerungstest nicht bestanden, wird den Ausländerinnen und Ausländern der Besuch eines Einbürgerungskurses empfohlen.

← Art. 8 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) Gegenstand Art. 10 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →