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Art. 4 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Gesuch

Ordentliche Einbürgerungen - Schweizerinnen und Schweizer
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Art. 4 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Gesuch

1. Das Einbürgerungsgesuch oder das Einburgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Gesuchsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht oder Burgerrecht ersucht wird.

2. Schweizerinnen und Schweizer sowie die Gemeinden sind verpflichtet, das vom ABEV zur Verfügung gestellte amtliche Formular zu verwenden.

3. Dem Einbürgerungsgesuch oder Einburgerungsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen

a) Personenstandsausweis (für Einzelpersonen), Familienausweis (für Ehegatten) oder Partnerschaftsausweis (für eingetragene Partnerschaften),

b) Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte.

4. Die Gemeinden bestimmen, welche weiteren Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind.

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