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Art. 24 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Gesuch

Entlassung
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Art. 24 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Gesuch

1. Das Gesuch um Entlassung aus dem Bürgerrecht einer Einwohnergemeinde oder gemischten Gemeinde ist beim ABEV einzureichen.

2. Das Gesuch um Entlassung aus dem Burgerrecht ist bei der Burgergemeinde einzureichen.

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