Art. 16 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Erforderliche Gesuchsunterlagen
Art. 16 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Erforderliche Gesuchsunterlagen
1. Dem Einbürgerungsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen
a) Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ausgestellt durch ein schweizerisches Zivilstandsamt,
b) Kopie der Niederlassungsbewilligung,
c) Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte,
d) Wohnsitz- oder Aufenthaltsnachweise für den für die Einbürgerung relevanten Zeitraum nach Artikel 9 BüG und Artikel 11 KBüG unter Nachweis der jeweiligen Aufenthaltstitel,
e) Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab Volljährigkeit),
f) Auszüge aus den Betreibungsregistern der Aufenthaltsorte der letzten fünf Jahre und, sofern verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend, auch von der Ehegattin oder vom Ehegatten bzw. von der eingetragenen Partnerin oder vom eingetragenen Partner (ab Volljährigkeit),
g) Bestätigung über die Bezahlung der Steuern (ab Volljährigkeit),
h) Bestätigung über das aktuelle Arbeitsverhältnis, die Ausbildung oder den Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen (ab dem vollendeten 15. Altersjahr),
i) Nachweis über den Bezug oder Nichtbezug von Leistungen der Sozialhilfe in den letzten zehn Jahren vor Gesuchseinreichung oder über deren Rückzahlung (ab Volljährigkeit),
k) Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests,
l) Nachweis der guten Kenntnisse der Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises nach Artikel 12,
m) unterzeichnete schriftliche Erklärung nach Artikel 10.
2. Die Gemeinden bestimmen, welche weiteren Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind.