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Art. 15 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Gesuch

Ordentliche Einbürgerungen - Ausländerinnen und Ausländer - Verfahren
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Art. 15 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Gesuch

1. Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Gesuchsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht ersucht wird.

2. Ausländerinnen und Ausländer sowie die Gemeinden sind verpflichtet, das vom ABEV zur Verfügung gestellte amtliche Formular zu verwenden.

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