121.111
KBÜVODCOCIT
CH-BE
Art. 15 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Gesuch
Ordentliche Einbürgerungen - Ausländerinnen und Ausländer - Verfahren
Art. 15 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Gesuch
1. Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Gesuchsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht ersucht wird.
2. Ausländerinnen und Ausländer sowie die Gemeinden sind verpflichtet, das vom ABEV zur Verfügung gestellte amtliche Formular zu verwenden.