121.111
KBÜVODCOCIT
CH-BE
Art. 10 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) - Schriftliche Erklärung (Selbstdeklaration)
Ordentliche Einbürgerungen - Ausländerinnen und Ausländer - Materielle Voraussetzungen
Art. 10 Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) · Schriftliche Erklärung (Selbstdeklaration)
1. Ausländerinnen und Ausländer bestätigen durch Unterzeichnung einer schriftlichen Erklärung auf dem amtlichen Formular,
a) dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Artikel 4 BüV beachten,
b) dass gegen sie keine strafrechtlichen Verurteilungen im Ausland wegen Vergehen oder Verbrechen vorliegen,
c) dass sie die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung achten und
d) dass sie die Integration von Familienmitgliedern fördern.
2. Die Erklärung ist durch Ausländerinnen und Ausländer ab vollendetem 16. Altersjahr zu unterzeichnen.