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121.1 KBÜGLDCLCIT CH-BE

Art. 4 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - Erwerb des Bürgerrechts und Verlust des Burgerrechts

Erwerb und Verlust von Gesetzes wegen
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Art. 4 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) · Erwerb des Bürgerrechts und Verlust des Burgerrechts

1. Mit dem Erwerb des Burgerrechts einer Burgergemeinde erwerben Schweizerinnen und Schweizer das Bürgerrecht der entsprechenden Einwohnergemeinde oder das Bürgerrecht der entsprechenden Heimatgemeinde, sofern diese vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden hat.

2. Mit dem Verlust des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde erlischt das Burgerrecht der entsprechenden Burgergemeinde.

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