121.1
KBÜGLDCLCIT
CH-BE
Art. 13 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - 2 Einbürgerungstest und Sprachnachweis
Erwerb durch behördlichen Beschluss (ordentliche Einbürgerung) - Ausländerinnen und Ausländer
Art. 13 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) · 2 Einbürgerungstest und Sprachnachweis
1. Die Gemeinden überprüfen die Anforderungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b und d mit einem Test. Sie können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.