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121.1 KBÜGLDCLCIT CH-BE

Art. 13 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - 2 Einbürgerungstest und Sprachnachweis

Erwerb durch behördlichen Beschluss (ordentliche Einbürgerung) - Ausländerinnen und Ausländer
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Art. 13 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) · 2 Einbürgerungstest und Sprachnachweis

1. Die Gemeinden überprüfen die Anforderungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b und d mit einem Test. Sie können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.

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