121.1
KBÜGLDCLCIT
CH-BE
Art. 11 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - Formelle Voraussetzungen
Erwerb durch behördlichen Beschluss (ordentliche Einbürgerung) - Ausländerinnen und Ausländer
Art. 11 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) · Formelle Voraussetzungen
1. Ausländerinnen und Ausländer müssen bei der Gesuchseinreichung seit mindestens zwei Jahren ununterbrochenen Aufenthalt im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 BüG in der Gemeinde haben, in der sie um Einbürgerung ersuchen (Einbürgerungsgemeinde).
2. Sie müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VPB 2007.1400 (Art. 11 al. 2 Orens)
Swiss Intelligence Informant Case Rebuttal
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