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121.1 KBÜGLDCLCIT CH-BE

Art. 11 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) - Formelle Voraussetzungen

Erwerb durch behördlichen Beschluss (ordentliche Einbürgerung) - Ausländerinnen und Ausländer
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Art. 11 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) · Formelle Voraussetzungen

1. Ausländerinnen und Ausländer müssen bei der Gesuchseinreichung seit mindestens zwei Jahren ununterbrochenen Aufenthalt im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 BüG in der Gemeinde haben, in der sie um Einbürgerung ersuchen (Einbürgerungsgemeinde).

2. Sie müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 2007.1400 (Art. 11 al. 2 Orens)
Swiss Intelligence Informant Case Rebuttal
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