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109.111 DVVOANRGD CH-BE

Art. 8 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) - Standards und Prozesse (Art. 14 DVG)

Grundsätze
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Art. 8 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) · Standards und Prozesse (Art. 14 DVG)

1. Die Konferenz digitale Verwaltung und ICT (KDI) legt die Standards und Prozesse für die Digitalisierung fest und veröffentlicht sie.

2. Die Veröffentlichung kann durch Verweis auf Prozesse oder Standards Dritter erfolgen, die ausnahmsweise auf Englisch verfasst sein können.

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