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109.111 DVVOANRGD CH-BE

Art. 33 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 33 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz vom 7. März 2022 über die digitale Verwaltung (DVG) in Kraft.

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