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109.111 DVVOANRGD CH-BE

Art. 32 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 32 Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 24. Januar 2018 über die Informations- und Telekommunikationstechnik der Kantonsverwaltung (ICTV)20 wird aufgehoben.

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