108.1
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CH-BE
Art. 22 Archivierungsgesetz (ArchG) - Unentgeltlichkeit
Zugänglichkeit des Archivguts
Art. 22 Archivierungsgesetz (ArchG) · Unentgeltlichkeit
1. Die Einsichtnahme in Archivgut ist grundsätzlich unentgeltlich.
2. Für besondere Dienstleistungen kann eine Gebühr erhoben werden.
3. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen des Bundesrechts.