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107.111 IMVOIAMRIFM CH-BE

Art. 30 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 30 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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