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Art. 29 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 29 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung; IV)[9] wird aufgehoben.

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