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107.111 IMVOIAMRIFM CH-BE

Art. 14 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) - Einschränkungen

Information der Öffentlichkeit - Information auf Anfrage - Formlose Anfrage
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Art. 14 Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMV) · Einschränkungen

1. Die Einschränkungen von Artikel 27 bis 29 IMG gelten auch für formlose Anfragen.

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